Der Pflegegrad bestimmt, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie benötigt. Es gibt 5 Pflegegrade, die festlegen, welche
Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden.
- Antrag stellen: Direkt bei der Pflegekasse (gehört zur Krankenkasse) – formlos per Telefon oder schriftlich.
- Begutachtung durch den MDK: (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Eine Fachkraft prüft die Selbstständigkeit in
verschiedenen Bereichen.
- Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad offiziell mit.
Tipp: Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden!
Pflegegrad
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Einschätzung
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Leistungen (Beispiele)
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PG 1 |
Geringe Beeinträchtigungen |
Pflegeberatung, kleine Hilfsmittel, 125€ Entlastungsbetrag/Monat
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PG 2 |
Erhebliche Beeinträchtigungen |
316€ Pflegegeld, 724€ Pflegesachleistungen, 770€ Verhinderungspflege/Jahr
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PG 3 |
Schwere Beeinträchtigungen |
545€ Pflegegeld, 1.363€ Pflegesachleistungen, 1.298€ Kurzzeitpflege/Jahr
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PG 4 |
Schwerste Beeinträchtigungen |
728€ Pflegegeld, 1.693€ Pflegesachleistungen, 1.612€ Kurzzeitpflege/Jahr
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PG 5 |
Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen |
901€ Pflegegeld, 2.095€ Pflegesachleistungen, 1.612€ Kurzzeitpflege/Jahr
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Pflegegeld = Geld für selbst organisierte Pflege (z. B. durch Angehörige)
Pflegesachleistungen = Geld für professionelle ambulante Pflege durch Pflegedienste
Kurzzeitpflege = Pflege im Heim, wenn Angehörige kurzfristig verhindert sind
Verhinderungspflege = Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen