Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Bei der Einstufung werden 6 verschiedene Kategorien betrachtet:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann ein Pflegegrad ermittelt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegegrad 1:
Es besteht kein Anspruch auf Pflegegeld jedoch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro.
Pflegegrad 2:
Es besteht ein Anspruch auf 316,00 € Pflegegeld oder 689,00 € Pflegesachleistung durch den Pflegedienst. Hinzu kommt ein Anspruch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro.
Pflegegrad 3:
Es besteht ein Anspruch auf 545,00 € Pflegegeld oder 1298,00 € Pflegesachleistung durch den Pflegedienst. Hinzu kommt ein Anspruch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro.
Pflegegrad 4:
Es besteht ein Anspruch auf 728,00 € Pflegegeld oder 1612,00 € Pflegesachleistung durch den Pflegedienst. Hinzu kommt ein Anspruch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro.
Pflegegrad 5:
Es besteht ein Anspruch auf 901,00 € Pflegegeld oder 1995,00 € Pflegesachleistung durch den Pflegedienst. Hinzu kommt ein Anspruch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.